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SchwachSuper 

In Zeiten, in denen FinTechs und InsureTechs mit minimalistischen Werbefilmchen Geld einsammeln (dürfen), gehen zunehmend viele Fonds- und Versicherungsgesellschaften dazu über, mit entsprechenden Erklärfilmen zu kontern. Was dem FinTech erlaubt ist, kann als unterstützende Maßnahme für eine ordentliche und individuelle Beratung schließlich nicht verwehrt werden. Nun hat auch die myLife Lebensversicherung AG einen solchen Erklärfilm für unbedarfte Anlageinteressenten produziert.

Als Ersatz für eine umfassende Beratung kann ein solcher Film sicher nicht dienen - Kritik an FinTechs ist insoweit deshalb berechtigt, denn hier wird der Anlageinteressent in die Rolle des Selbstentscheiders gezwungen. Als "Appetitanreger" für die Vereinbarung eines ausführlichen Beratungstermins ist der Film aber allemal bestens geeignet. In gerade mal zwei Minuten wird umrissen, warum es sich lohnen könnte, sich näher mit der Thematik zu befassen. Sehen Sie selbst das Produktvideo für die myLife-Fondspolice an.

Aber natürlich kann ein solch kurzes Video auch nicht ansatzweise die Details erläutern. Das gilt natürlich insbesondere auch für Finanzanlageberater und/oder Versicherungsvermittler. Aus diesem Grund wird allmonatlich unter der Überschrift "Police schlägt Depot" ein Webinar angeboten, in dem in gut einer Stunde erläutert wird, wie sich die finanziellen, steuerlichen und administrativen Vorteile summieren, um nicht nur auf der langen Zeitachse, sondern vom ersten Jahr an, dafür zu sorgen, dass das Webinar seinen Titel zu Recht trägt, denn tatsächlich stellt sich der Anleger mit dem exakt gleichen Fondsdepot bereits bei einer kompletten Auflösung nach dem ersten Jahr besser als bei Direktdepot ohne Versicherungsmantel.

Für dieses Jahr sind noch zwei Webinartermine geplant:

Im Rahmen des Webinars wird u.a. auch vorgestellt, wie die Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie" in die Police eingebunden werden kann.

Kommentar eines Webinar-Teilnehmers: "Wer seinen Mandanten, insbesondere denen, die voraussichtlich etwas zu vererben haben werden, diese kostengünstige und effiziente Form der individuellen Depotführung im Rahmen einer Police nicht vorstellt, handelt grob fahrlässig." Genau so sehen wir das auch!