Home  >  Blogs  >  Fondsinformationen  >  "Templeton Growth Inc." fällt der Regulierung zum Opfer
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SchwachSuper 

Am 09.08.2000 startete mit dem "Templeton Growth (Euro)" (941034) das europäische Pendant des Us-amerikanischen "Templeton Growth Inc." (9710325), einem der wirklichen Klassiker der Fondsindustie, der in gut einem Jahr bereits 60 Jahre alt wird. Nun wird das US-Original, welches sich auch aktuell noch in mehr als 100 Depots - häufig als Sparplan - befindet, zum alternativen Investment.

Der Grund: Der "Templeton Growth Inc."  ist als US-amerikanischer Fonds kein UCITS-Fonds. Deshalb stuft ihn die deutsche Aufsicht gemäß der europäischen AIFM-Richtlinie als alternativen Investmentfonds (AIF) ein. Die neuen gesetzlichen Anforderungen an solche Fonds, hätte der "Templeton Growth Inc." bis spätestens Juli 2014 umsetzen müssen. Die Prüfung, ob eine Anpassung an die europäischen Richtlinien möglich sei, verlief negativ. Auch die Beantragung einer Ausnahmeregelung schlug fehl. Nun teilte Templeton mit, dass der Fonds zum 30. Juni nächsten Jahres in Deutschland deregistriert wird.

Bereits investierte Anleger können ihre Anteile behalten, aber keine weiteren hinzukaufen (Soft Close). Sparpläne dürfen weiterlaufen, aber nur mit derselben oder einer niedrigeren Rate. Eine Erhöhung der Sparplanrate ist künftig nicht mehr möglich. Franklin Templeton will auch - bis auf Weiteres - die nötigen steuerlichen Informationen veröffentlichen, so dass der Fonds - zunächst - steuerlich transparent bleibt.

Klingt verträglich, hat jedoch für tausende von Vermittlern schwerwiegende Folgen, denn für den Fonds ohne Vertriebszulassung für Deutschland darf ab 01.07.2014 keine Bestandsprovision mehr ausgeschüttet werden. Die Depotbanken, welche die Bestandsprovision auch weiterhin erhalten dürften, wird es freuen. Für Vermittler ist es - allemal bei der inzwischen bestehenden Dokumentationspflicht - kaum möglich, einen Wechsel vom US-Fonds in den "Templeton Growth (Euro)" zu empfehlen.

  • 941034-vs-971025-10-jahre-24-10-2013
Eine schlüssige Begründung für den Switch fällt nämlich schwer, solange der Fonds noch steuerlich transparent ist, denn der Vermittler müsste dem Kunden nun erklären, dass er vom Fondsoriginal in den praktisch identisch investierten UCITS-Fonds switchen soll. Die (in Euro berechnete) Wertentwicklung beider Fonds ist zwar grundsätzlich identisch. Marginale Abweichungen gibt es durch unterschiedliche Mittelzu- und - abflüsse und die damit verbundene geringfügige Abweichung der Kasseposition, die zudem einerseits in US Dollar und andererseits in Euro gehalten wird. Die jedoch über längere Zeiträume immer deutlich sichtbarere Abweichung erklärt sich vor allem durch die unterschiedliche Gebührenstruktur der beiden Fonds. Während nämlich der "Templeton Inc." nur 0,60% (max. bis zu 0,78%) Verwaltungsksoten sowie eine Administrations- und Vertriebsgebühr in Höhe von 0,25%, die bspw. an die AAB als Bestandsprovision auskehrt wird, berechnet, wird der "Templeton Growth (Euro)" mit insgesamt 1,50% belastet, wovon die AAB die Hälfte als Bestandsprovision erhält, die damit dreimal so hoch wie beim US-Original ausfällt. Als dokumentierte Begründung für einen Switch ist dieser wesentliche Unterschied wohl kaum geeignet.

Bleibt die Frage, ob die Anleger generell mit der Entwicklung des Fonds zufrieden sind. In den letzten 13 Jahren (also seit dem Höchststand im Jahr 2000) hat der Fonds nämlich - unter heftigen Schwankungen - gerade mal um 30% zugelegt (wobei man allerdings anmerken muss, dass sich der MSCI World TR auf Euro-Basis nur um ca. 3% oberhalb seines seinerzeitigen Standes bewegt. 

Wir sind gespannt, ob Finanzdienstleister den Verlust der Bestandsprovision für die Bestände im US-Fonds klaglos hinnehmen. Schuld an dieser Entwicklung ist einzig und allein die Regulierung, die aus einem über Jahrzehnte von deutschen Anlegern genutzen Fonds nun auf einmal ein alternatives Investment macht. Die meisten betroffenen Finanzdienstleister werden den Provisionsverlust natürlich erst in einem Jahr, wenn sie die Bestandsprovisionsabrechnung für das dritte Quartal 2014 erhalten, erkennen, da keine der heute von uns gefundenen Meldungen zu diesem Thema auf die für die Vermittlerschaft negativen Auswirkungen hinweist.

Nachträgliche Anmerkung: Inzwischen wurde bekannt, dass Templeton ab 01.07.2014 eine Servicegebühr (inkl. ges. Mehrwertsteuer) zahlen wird, die (brutto) der Höhe der bislang gezahlten Bestandsprovision entsprechen wird.