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SchwachSuper 

Per Ende 2013 hatten laut offizieller DIHK-Mitteilung 39.263 Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f (1) Nummer 1 GewO. Da nun die eingeräumte Übergangsfrist für die Abarbeitung der bis Mitte letzten Jahres gestellten Anträge abgelaufen ist, ist nur noch mit wenig Zuwachs zu rechnen. Eine flächendeckende Beratung der Bundesbürger durch freie Vermittler ist damit ausgeschlossen.

Geht man mal davon aus, dass nur 15 Millionen Einzelpersonen bzw. Haushalte in Sachen Geldanlage auch mal alternativ zu ihrer Hausbankverbindung von einem freien Finanzdienstleister beraten werden sollten, so müsste jeder freie Finanzanlagenvermittler im Schnitt 382 Haushalte beraten. Da aber die Mehrzahl der zugelassenen Finanzanlagenvermittler zudem auch zu Versicherungen, Finanzierungen, geschlossenen Fonds oder Immobilien berät, liegt die durchschnittliche Zahl der betreuten Investmentkunden wohl eher weit unter 100. Ein Eldorado für die Banken, für die sich aber nicht viel zum Vorteil geändert haben dürfte, denn die Mehrzahl der bislang mit einer Genehmigung gem. § 34 GewO tätigen Investmentvermittler, die keine Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds beantragt haben, dürfte wahrscheinlich derart schlecht beraten haben, dass Banken sie auch früher kaum als Konkurrenz wahrgenommen haben dürften. Aber natürlich sind eine ganze Reihe versierter Berater auch aus Altersgründen ausgestiegen. Nachwuchs kommt allerdings ausgerechnet von den Banken.

Aufgrund der Regulierungsvorschriften bieten Banken ihren Kunden zunehmend extrem risikoarme Produkte an. Termingelder, Bausparveträge und Lebensversicherungen sind am Bankschalter hoch im Kurs. 19 von 20 Aktienkäufen erfolgen dem Vernehmen nach nicht mehr aufgrund der Beratung durch eine Bank. Hier ist viel zu wenig Zeit, um neben der erforderlichen Beratung auch die ausführliche Dokumentation vornehmen zu können. Rückläufige Umsätze bedeuten rückläufige Erträge und die wohl einzig denkbare Antwort einer Bank hierauf ist die Reduktion des Personals, um die Kosten im Griff zu halten. Anlageberater, die von einer Bank kommen, haben zudem den Vorteil, dass sie die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds jederzeit beantragen können, da sie aufgrund der Ausbildung zum Bankkaufmann keine Sachkundeprüfung ablegen müssen.

Ob die Branche sich tatsächlich zu ihrem Vorteil verändern wird, bleibt abzuwarten. Wir sind eher skeptisch, denn wie soll vernünftige Beratung funktionieren, wenn ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Beratungszeit durch die Umsetzung der Regulierungsanforderungen blockiert ist. Insbesondere bei Kunden, deren Risikoprofil detailliert dokumentiert ist, könnte beim Austausch von Fonds innerhalb der gleichen Risikoklasse eine deutliche Lockerung der Dokumentation bereits kräftige Entlastung bringen. Immerhin haben Fondswechsel bei aktiven Beratern in der Vergangenheit deutlich mehr als die Hälfte der gesamten Fondskäufe ausgemacht. Da beim Wechsel eines Fonds zudem häufig ein starker Rabatt oder gar vollständiger Verzicht auf ein Agio deie Regel war, liegt dieser Teil der Beratung derzeit eher brach, weil ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Arbeiten kaum noch denkbar ist. Hier wäre angemessene Deregulierung die beste Form des Verbraucherschutzes.