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Wir haben der Augsburger Aktienbank vorgeschlagen, die AAB-Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie Defensiv" und "Mehrwertphasen-Strategie Offensiv" zum Jahresende einzustellen. Ausschlag gebend für unsere Entscheidung waren eine Reihe von Gründen, die in letzter Konsequenz dazu führen, dass der nach gleicher Strategie gemanagte "Mehrwertphasen Balance UI" (A2ADXC) bessere Ergebnisse bei geringerem (Drawdown-)Risiko generiert.

Die Gründe im Einzelnen:

All dies hat uns bewogen, die Fonds-Vermögensverwaltung zum Jahresende auslaufen zu lassen. Vielfach wurden schon Umschichtungen aus der Fonds-Vermögensverwaltung in so genannte "Mehrwertfolios" vorgenommen, bei denen über den MBUI eine breite Mischung unterschiedlicher Zielfonds-Konzepte dargestellt werden kann. Mit einigen wenigen weiteren Fonds kann dann die Skalierung des Risikos im Sinne der Risikotragfähigkeit des Anlegers vorgenommen werden. Diese "Mehrwertfolios" sind "wartungsfreundlich", weil eben nicht - wie bei individuellen Depots mit 10, 15 oder gar 20 Einzelfonds dauernd Umschichtungen vorgenommen werden müssen, die beratungstechnisch und administrativ kaum zu bewältigen sind. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Alle Vermögensverwaltungs-Kunden, die im letzten Quartal noch nicht umdisponiert haben, werden zu einem noch abzustimmenden Zeitpunkt von der AAB angeschrieben. Da eine einfache Übernahme der allokierten Fonds nur erfolgen kann, wenn ein zusätzlich ein "normales" Depot besteht, werden Kunden, die kein weiteres Depot haben, zum Jahresende in die Fonds-Vermögensverwaltung "Topseller-Strategie" überführt. Über die Details der Abwicklung informieren wir Sie rechtzeitig.

Ein wichtiger Hinweis noch: Wird eine Fonds-Vermögensverwaltung im Laufe eines Quartals gekündigt und das Depot geschlossen, so erfolgt für das Quartal der Auflösung keine Abrechnung des Managemententgelts (und damit auch keine Provisionszahlung) mehr. Empfehlenswert ist es deshalb, die Vermögenswerte zu liquidieren bzw. in ein "normales" Depot (ASK) zu übertragen und das Vermögensverwaltungsdepot selbst erst nach Ablauf des Quartals aufzulösen. Nur so kann die AAB das Managemententgelt (und damit die dem Berater zustehende Vergütung) taggenau bis zum Verkauf bzw. der Übertragung der allokierten Fonds berechnen.