Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  Fonds-VV "Mehrwertphasen-Strategie" wird zum Jahresende eingestellt
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Wir haben der Augsburger Aktienbank vorgeschlagen, die AAB-Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie Defensiv" und "Mehrwertphasen-Strategie Offensiv" zum Jahresende einzustellen. Ausschlag gebend für unsere Entscheidung waren eine Reihe von Gründen, die in letzter Konsequenz dazu führen, dass der nach gleicher Strategie gemanagte "Mehrwertphasen Balance UI" (A2ADXC) bessere Ergebnisse bei geringerem (Drawdown-)Risiko generiert.

Die Gründe im Einzelnen:

  • Die Augsburger Aktienbank fungiert im Verhältnis zum Anleger als Vermögensverwalter. Als Berater ist ein Portfoliomanager mit Lizenz im Sinne von § 32KWG eingeschaltet. Sub-Berater ist Jürgen Dumschat, der die Mehrwertphasen-Strategie entwickelt hat. Alle drei Instanzen kosten zusammen natürlich deutlich mehr als ein Fondsmanager.
  • Seit Jahresbeginn müssen Bestandsprovisionen aufgrund der Mifid 2-Bestimmungen vom Vermögensverwalter an den Anleger rückvergütet werden. Die Konsequenz: Der umsatzsteuerfreie Vergütungsanteil des jeweiligen Kundenberaters muss durch ein entsprechend erhöhtes Managemententgelt, aus dem der Berater nun komplett vergütet wird, ersetzt werden. Die auf diese Erhöhung anfallende Mehrwertsteuer bedeutet zusätzliche Kosten für den Anleger. Sinngemäß gilt dies auch für die früher von der ABB vereinnahmte Marge an der Bestandsprovision, die nun um die Mehrwertsteuer erhöht kalkuliert werden muss.
  • Die AAB-Fonds-Vermögensverwaltung ist auf 15 Zielfonds limitiert. Die Mehrwertphasen-Strategie zielt auf einen breiten Mix unterschiedlichster Konzepte, die sich wechselseitig in unterschiedlichen Marktphasen ergänzen sollen. Im Rahmen des "Mehrwertphasen Balance UI" (kurz: MBUI) sind aktuell 29 Zielfonds (davon 14 Multi Asset- und 15 Liquid Alternative-Fonds) allokiert.
  • Eine Reihe von Zielfonds des MBUI können aufgrund verschiedener Restriktionen in der Fonds-Vermögensverwaltung nicht eingesetzt werden. Dazu gehören bspw. alle Fonds, welche die Mittelzuflüsse über ein Soft- oder gar Hardclosing begrenzen. Neu-Anleger können diese Fonds meist nicht mehr erwerben, weshalb die Gleichbehandlung aller Vermögensverwaltungskunden bedingt, dass solche Fonds eliminiert werden müssen. Dabei handelt es sich gerade bei diesen Fonds meist um besonders erfolgreiche Fonds. Im MBUI können solche Fondspositionen gehalten werden. Häufig kann auch noch nachinvestiert werden.
  • Dies gilt insbesondere auch für Seed-Anteilsklassen, die mit besonders attraktiven Konditionen ausgestattet sind.
  • Problematisch ist auch die Anlage in institutionelle Anteilsklassen. Nur wenige Gesellschaften sehen eine Fonds-Vermögensverwaltung als "einen Anleger" und gestatten die Nutzung von institutionellen Anteilsklassen, obwohl auf die einzelnen Anleger nur Investitionsbeträge entfallen, die deutlich unter der jeweiligen Mindestanlagesumme der Insti-Anteilsklasse liegen.
  • Während es für den MBUI ein tagesaktuelles Factsheet gibt, erfolgt durch die AAB nur ein halbjährliches Reporting. Dieses erfolgt kundenindividuell, da die Entwicklung der einzelnen Depots durch unterschiedliche Ein- bzw. Zuzahlungen (dazu gehören auch ratierliche Sparpläne) unterschiedlich ausfällt. Auch durch Entnahmen kommt es automatisch zu Abweichungen der Allokation. Dies ist für die Wertentwicklung unterm Strich zwar von untergeordneter Bedeutung, erlaubt es aber nicht, die exakte Entwicklung über ein monatliches Factsheet zu dokumentieren.
  • Die oft als Vorteil herausgestellte Einzelbetrachtung der Fonds hinsichtlich einer Teilfreistellung der Erträge in Höhe von 15% (Mischfonds) oder 30% (Aktienfonds), verkehrt sich - wie Berechnungen zeigen - bei der Mehrwertphasen-Strategie in einen Nachteil. Durch den hohen Anteil von Alternative-Fonds, die oft keine Mindestaktienquote prospektieren, fällt die Teilfreistellung der Erträge tatsächlich geringer aus als bei dem als Mischfonds mit 15%-iger Teilfreistellung qualifizierten MBUI. Dies liegt daran, dass aktienlastigere Zielfonds mit ihrer deutlich höheren Aktienquote, die täglich bei WM Daten publiziert wird, in die Berechnung der Aktienquote des MBUI eingehen. So kommt es zu einer 15%-igen Teilfreistellung, während der Mix aus Fonds mit einer Teilfreistellung von 15% bzw. 30% sowie der Fonds ohne Teilfreistellung unterm Strich eine geringere Teilfreistellung der Erträge der Fonds-Vermögensverwaltung generiert.

All dies hat uns bewogen, die Fonds-Vermögensverwaltung zum Jahresende auslaufen zu lassen. Vielfach wurden schon Umschichtungen aus der Fonds-Vermögensverwaltung in so genannte "Mehrwertfolios" vorgenommen, bei denen über den MBUI eine breite Mischung unterschiedlicher Zielfonds-Konzepte dargestellt werden kann. Mit einigen wenigen weiteren Fonds kann dann die Skalierung des Risikos im Sinne der Risikotragfähigkeit des Anlegers vorgenommen werden. Diese "Mehrwertfolios" sind "wartungsfreundlich", weil eben nicht - wie bei individuellen Depots mit 10, 15 oder gar 20 Einzelfonds dauernd Umschichtungen vorgenommen werden müssen, die beratungstechnisch und administrativ kaum zu bewältigen sind. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Alle Vermögensverwaltungs-Kunden, die im letzten Quartal noch nicht umdisponiert haben, werden zu einem noch abzustimmenden Zeitpunkt von der AAB angeschrieben. Da eine einfache Übernahme der allokierten Fonds nur erfolgen kann, wenn ein zusätzlich ein "normales" Depot besteht, werden Kunden, die kein weiteres Depot haben, zum Jahresende in die Fonds-Vermögensverwaltung "Topseller-Strategie" überführt. Über die Details der Abwicklung informieren wir Sie rechtzeitig.

Ein wichtiger Hinweis noch: Wird eine Fonds-Vermögensverwaltung im Laufe eines Quartals gekündigt und das Depot geschlossen, so erfolgt für das Quartal der Auflösung keine Abrechnung des Managemententgelts (und damit auch keine Provisionszahlung) mehr. Empfehlenswert ist es deshalb, die Vermögenswerte zu liquidieren bzw. in ein "normales" Depot (ASK) zu übertragen und das Vermögensverwaltungsdepot selbst erst nach Ablauf des Quartals aufzulösen. Nur so kann die AAB das Managemententgelt (und damit die dem Berater zustehende Vergütung) taggenau bis zum Verkauf bzw. der Übertragung der allokierten Fonds berechnen.