Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  Finanzanlageberater, die Provision erhalten, sind nicht unabhängig
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SchwachSuper 

Eigentlich sollte es sich ja herumgesprochen haben, dass sich lediglich Honorarberater als unabhängig bezeichnen dürfen. Finanzanlageberater, die Abschluss- oder Vertriebsfolgeprovisionen kassieren, dürfen in ihrer Außendarstellung (Website, soziale Medien, Mailversand, Anzeigenwerbung etc.) das Wort "unabhängig" am besten aus dem Wortschatz streichen, selbst wenn sie sich aus Überzeugung vollkommen unabhängig fühlen und entsprechend agieren.

Gerade erst wurden in Köln und Bremen zwei Urteile dazu gesprochen. Kläger war jeweils die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

"Eine irgendwie geartete Abhängigkeit der Beklagten von einem Produktgeber, sei es auch keine vertragliche, sondern nur über eine Provision (…), steht aus Sicht des angesprochenen Verkehrs einer 'Unabhängigkeit' entgegen. Genau diese Unabhängigkeit ist Gegenstand der Regelung des Paragraf 34h GewO (…)" heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichtes Bremen,

Die Verbraucherzentralen durchstöbern das Netz und versenden Abmahnungen oder verklagen Finanzanlageberater und Versicherungsvermittler, die bspw. - wie in Bremen - eine "bundesweit unabhängige Beratung" anbieten. In der Regel gewinnt der VZBV entsprechende Prozesse, auch wenn die beiden jüngsten Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Es dürfte sich aber nicht lohnen, hier Revision einzulegen.