Die BaFin macht klar, dass sie nicht mit sich spaßen lässt. Erst jüngst hat sie wieder in 10 Fällen Bußgeldverfahren wegen fehlenden oder mangelhaften Beratungsprotokollen eingeleitet. In zwei Fällen wurden gegen zwei Banken bereits Bußgelder in Höhe von 18.000 respektive 26.000 Euro verhängt. Das Bußgeld kann in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro betragen.
Damit dürfte die Marschrichtung auch für freie Finanzdienstleister vorgegeben sein. Zwar werden künftig freie Finanzdienstleister, die auf Basis einer Gewerbeerlaubnis arbeiten, nicht von der BaFin beaufsichtigt, doch es dürfte klar sein, dass die Gewerbeaufsicht künftig ihre Prüfung ebenfalls ganz wesentlich auf die ordnungsgemäßen Beratungsprotokolle abstellen wird. Wer meint, mit diesem Thema nachlässig umgehen zu können, dürfte es früher oder später wohl bereuen. Die vielfach noch per Hand ausgefüllten Beratungsprotokolle biten keine Plausibilitätsprüfung. Kommt es zu widersprüchlichen Angeben, dürfte dies stets zu Lasten des Beraters ausgehen.
Wirklichen Schutz bietet das in die AECON-Investmentplattform integrierte Beratungsprotokoll, bei dem jede Risikoprofilierung und jedes Beratungsprotokoll im System mit einem Zeitstempel versehen abgelegt werden. Bei jeder weiteren Beratung (Nachinvestition, Verkauf aufgrund von Liquiditätsbedarf etc.) kann auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden. In aller Regel bestätigt der Kunde dann nur noch, dass es gegenüber früheren Beratungen keine Änderungen gegeben hat. Kommt es zu Wiedersprüchen bei den auf Basis heutiger Erkenntnisse recht umfangreichen Protokolls, meldet sich das System. Beratungsprotokoll und Speicherung entsprechen den künftigen gesetzlichen Vorschriften und sind von Dr. Christian Waigel zertifiziert. Anwender, welche die bisherige Version (zu recht) noch etwas kompliziert fanden, werden in Kürze mit einer einfacher zu handhabenden Version beglückt. Leider wird sich am Umfang der Fragen aber nichts ändern können.
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