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SchwachSuper 

Bis März 2012 soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Vereinfachung der komplexen Besteuerung von Investmentfonds erarbeiten. Zel ist es, dass Anleger eines Investmentfonds nur das zu versteuern haben, was sie tatsächlich ausbezahlt bekommen. Abhilfe für die teilweise steuerungerechten Regelungen soll "eine einfach zu ermittelnde Vorabpauschale" schaffen.

Die Vereinfachung und Beschränkung der Besteuerung auf den tatsächlichen Ertrag des Anlegers soll - hört, hört - auch ausländische thesaurierende Fonds begünstigen. Dies hatte der BVI in einer Stellungnahme uns gegenüber noch strikt abgelehnt (vgl. auch AECON-Newsletter Nr. 133 und 135). Wird der Druck vielleicht doch größer? Immerhin verkündet der BVI nun, dass ihm die bisherigen Vorschläge nicht ausreichen, weshalb es in einer Erklärung des BVI heißt: „Der BVI wird daher konstruktive Vorschläge für eine aufkommensneutrale Vereinfachung der Investmentbesteuerung unterbreiten. Danach sollen insbesondere die komplizierten Regelungen zur Thesaurierungsbesteuerung entfallen und Publikumsfonds für Anleger attraktiv bleiben."

Dies bestärkt uns in unserer klaren Philosophie, langfristige Depotallokationen nicht an steuerrechtlichen Vorschriften auszurichten, die nach unserer Einschätzung ohnehin von begrenzter Haltbarkeitsdauer sein dürften. Das Festhalten an enttäuschenden Fonds mit der Begründung, dass der Kauf vor 2009 stattgefunden habe, haben wir nie befürwortet. Ebenso haben wir bekanntermaßen auch stets an der Empfehlung ausländischer thesaurierender Fonds festgehalten.