Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  Länderarbeitsgruppe hat Vorschläge zur Abgeltungssteuer vorgelegt
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SchwachSuper 

Die aktuelle steuerliche Behandlung von Investmentfonds in der aktuellen Form trat erst vor etwas mehr als drei Jahren in Kraft und gilt doch schon seit erheblicher Zeit als reformbedürftig. Seit geraumer Zeit arbeitet eine Länderarbeitsgruppe an Reformvorschlägen, die auf eine Vereinfachung zielen sollen (vgl. auch Blog vom 20.12.2011). Nun liegen erste Ergebnisse vor.

Der große Wurf scheint aber noch längst nicht gelungen und die ersten Vorschläge, über welche die Finanzministerkonferenz zu beraten hat, sind unserer Einschätzung nach eher als stümperhaft einzustufen. Tenor ist wohl auf jeden Fall, dass die Besteuerung jedweden Wertzuwachses künftig auf jährlicher Basis erfolgen soll. Zuviel gezahlte Steuern aufgrund von Verlusten in Folgejahren sollen jedoch erst bei Veräußerung verrechnet werden. Fondskosten sollen sich steuerlich nicht mehr auswirken (das verstehen wir nicht, weil Fondskosten doch den Wertzuwachs des Anlegers mindern). Außerdem soll bei positivem Wertzuwachs zur Besteuerung zunächst einmal mindestens der von der Bundesbank für das jeweilige Jahr festgesetzte Basiszins (aktuell 2,44%) minus einer Pauschale von 20% zur Deckung der Fondskosten herangezogen werden, auch wenn der Wertzuwachs tatsächlich geringer ausfällt. Eventuell zuviel gezahlte Steuern sollen dann erst bei Veräußerung verrechnet werden. Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbenen Investments soll faktisch aufgehoben werden, da die künftige jährliche Besteuerung unabhängig vom Erwerbszeitpunkt gelten soll. Alle Investmentfonds - egal ob es sich um inländische ausschüttende oder ausländische thesaurierende handelt - wären steuerlich gleichgestellt.

Nach Vereinfachung klingt dies nun wirklich nicht, aber es zeigt, in welche Richtung gedacht wird. Vollkommen vergessen wurde jedoch bei den Vorschlägen, dass es auch Zertifikate gibt, die nach den bislang vorgelegten Vorstellungen der Länderarbeitsgruppe künftig steuerlich sehr deutlich begünstigt wären. Dazu wird es aber unserer Einschätzung nach auf gar keinen Fall kommen. Die Finanzminsiterkonferenz muss nun entscheiden, ob auf dieser Basis ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden soll. Dieser könnte dann aber wohl frühestens zum Beginn des übernächsten Jahres in Kraft treten.

Wir werden auch weiterhin unsere Fondsempfehlungen sowie unsere Vorschläge zur Depotstrukturiereung nicht an (wahrscheinlich nur kurzlebigen) steuerlichen Vorschriften ausrichten und wir sind überzeugt davon, dass der Anleger damit am besten fährt. Wie die "Vereinfachung" der Abgeltungssteuer vorangeht werden wir mit Spannung verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.