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SchwachSuper 

Wer Versicherungen und Finanzanlagen vermittelt, sollte mit seinen Briefbögen sparsam umgehen, denn ab 2013 müssen zwei unterschiedliche Registernummern angegeben werden. Die Aufgabe, im Vermittlerregister unter einer einheitlichen Nummer die Genehmigungen gem. § 34d und § 34f GewO abzubilden, war offensichtlich nicht lösbar.

Immerhin wird man im Online-Register (www.vermittlerregister.info) beide Genehmigungen parallel angezeigt bekommen. Gibt man also künftig bspw. die Regsiternummer für die Versicherungsvermittlung ein, so sieht man auf einen Blick, ob auch eine Genehmigung für die Finanzanlagevermittlung vorliegt.