Das Problem bei vielen Gesetzen ist doch, dass es immer wieder Lücken gibt, die dann durch die Betroffenen zur Umgehung der eigentlichen Absichten des Gesetzgebers genutzt werden. Offensichtlich hat man sich gedacht, es bei der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie (Europäische Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds) besser zu machen.
Denn sage und schreibe 545 Seiten umfasst der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf. Dieser dürfte trotzdem für reichlich Gesprächsbedarf sorgen und man kann getrost mal wieder davon ausgehen, dass es letzten Endes nicht so kommen wird, wie es aktuell das bekanntlich geduldige Papier widergibt. So sollen bspw. Edelmetall-, Öl-, Gas- oder Containerfonds für Privatanleger - auch im Zuge von Private Placements - verboten werden. Auch sonstige innovative Fondsideen wie bspw. Lokomotivenfonds sollen unter das Verbot fallen. Schwierig nachvollziehbar, denn wo ist letzten Endes der Unterschied, ob ein Anleger (immer vorausgesetzt, der Börsengang kommt irgendwann noch mal zustande) Aktien der Deutsche Bahn AG kauft oder Anteile an einem Lokomotivenfonds? Und wie soll begründet werden, dass Lokomotivenfonds verboten, Flugzeugfonds aber weiterhin erlaubt sind?
Grundsätzlich soll der Markt für geschlossene Fonds auf die Anlageklassen Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Erneuerbare Energien und ÖPP-Projekte eingedampft werden. Damit wäre auch klar, dass neue Ideen gar nicht erst verfolgt werden müssen, weil sie gesetzlich gar nicht zulässig sind. Hätte es ein solches Gesetz bereits vor 25 Jahren gegeben, dann gäbe es heute auch keine Flugzeugfonds oder Beteiligungen, die in erneuerbare Energien investieren.
Auch die Limitierung der Fremdkapitalaufnahme auf 30% des Fondsvolumens ist ein herber Eingriff, denn an der Börse ist die Zahl der Unternehmen, die mit 70% Eigenkapital arbeiten eher überschaubar (die Frage, inwieweit geringeres Eigenkapital angesichts der oft nur durch den hohen Finanzierungshebel entstandenen Probleme für diverse Fonds sinnvoll ist, mal ganz außen vor).
Nichts einzuwenden ist gegen die Absicht, dass Initiatoren eine Zulassung der BaFin benötigen und dafür unter anderem ein Kapital von mindestens € 125.000, ein Risiko- und ein Liquiditätsmanagement sowie zwei kompetente Geschäftsleiter nachweisen müssen. Was das Berichtswesen, laufende Stresstests, Bewertungspflichten durch externe Stellen, die Verwahrung der Anteile bei einer Bank sowie diverse weitere Kontrollpflichten betrifft, so müssen die hierfür entstehenden Kosten letztendlich durch die Anleger getragen werden. Inwieweit dann überhaupt noch rentable Immobilienfonds mit nur 30% Fremdkapitaleinsatz kalkulierbar sind, ist rätselhaft.
Wahnsinn auch bei der Zulassung: Die erst zum 01.06.2012 in Kraft getretene Prospektierung nach dem Vermögensanlagengesetz wird nach wenigen Monaten schon wieder abgeschafft und die Prospekte müssen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch aufgestellt werden. Der Regulierungswahnsinn wird vielen Anbietern das (Über)Leben schwer machen. Kleinere Anbieter werden per Gesetz ausradiert und Anbietern innovativer Kapitalanlagen wird schlichtweg die Grundlage für Ihr Geschäft entzogen. In Aktien der Deutsche Telekom AG, die mit einem Verlust von mehr als 85% gegenüber dem Emissionskurs in Höhe von € 66,50 des dritten Börsengangs mehr Anleger geschädigt haben als jemals in geschlossene Fonds investioert haben, darf hingegen weiterhin munter investiert werden.
Der Gesetzesentwurf, der übrigens schon auf den ersten Blick viele Fragen offen lässt, ist eine krasse Bevormundung des Anlegers und ein geradezu unglaublicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Zudem wird Anlegern der Eindruck vermittelt, dass alle nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch noch zulässigen Anlagemöglichkeiten als sicher gelten können, was angesichts vieler Schiffspleiten ebenso fraglich ist wie die Investition in Aktien. Freude über derartige Gedankenspiele (mehr kann diesem Gesetzesentwurf wohl im derzeitigen Stadium noch nicht zugebilligt werden) dürfte es erneut bei den Versicherern geben. Wenn bald keine Anlagemöglichkeiten mehr für den Kleinanleger übrig bleiben, weil entweder die Anlage selbst oder der sie vermittelnde Finanzdienstleister wegreguliert sind, dann bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit der Anlage über Versicherungen. Wenn die übrigens in einen entsprechenden Liechtensteiner Privatfonds investieren, kann der Anleger auch wieder in Gold, Öl oder Lokomotiven investieren. Aber so bleiben wenigstens genügend Gründe, schon bald wieder einen weiteren Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen. Vielleicht sollte man gleich damit beginnen.
Aber wie gesagt: Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der - wie böse Zungen behaupten - nur beschreibt, wie es später nicht kommt.