Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  Offene Immobilienfonds: Erste Schadenersatzurteile
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Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass allerspätestens seit Bekanntwerden erster Abwicklungsfälle beim Verkauf von offenen Immobilienfonds ausführlich über die mit einer Schließung und Abwicklung des Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt werden muss. Erste Landgerichtsurteile stützen diese Einschätzung, obwohl der Verkauf bereits in 2008 erfolgte.

So hat das Landgericht Berlin ebenso wie das Landgericht in Frankfurt am Main den Käufern von Anteilen an offenen Immobilienfonds Schadenersatz zugesprochen. In beiden Fällen wurden die Anteile in 2008 erworben. Später setzte der jeweilige Fonds zunächst die Anteilsrücknahme aus, um in der Folge die Auflösung des Fonds einzuleiten. Der Verkauf der Anteile über die Börse brachte schmerzliche Verluste. Über die Risiken von Fondsschließung und Fondsauflösung sowie über die erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der Liquidität wurde jeweils nicht aufgeklärt.

Zwar gibt es auch - bspw. vom Landgericht Bonn - gegenteilige Urteile. Doch wir sind ganz sicher, dass es bei Beratungen zum Anteilserwerb offener Immobilienfonds im Jahr 2012 ganz bestimmt kein Pardon mehr geben wird. Wir können uns nur verwundert die Augen reiben, dass sich bspw. unter den 10 meistverkauften Fonds bei der Augsburger Aktienbank im August des Jahres zwei offene Immobilienfonds tummeln. Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass in der Mehrzahl der Fälle keine auch nur halbwegs geeignete Risikoaufklärung stattgefunden hat. Kommt es für einen der bislang zu den Überlebenden gehörenden Fonds zu einer Schließung/Abwicklung, so ist der Schadenersatz vorprogrammiert. Es wird interessant sein, dann zu beobachten, ob Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen dann leisten oder die Beratung als grob fahrlässig einstufen, und unter Hinweis auf entsprechendes Bedingungswerk die Übernahme der Schadennssummen verweigert wird.

Zum Urteil des Landgerichtes Frankfurt