Ein vor wenigen Tagen beschlossenes Gesetz zur Verwendung der stillen Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere von Kapitallebensversicherungen fand bislang wenig Widerhall. Nach einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes werden künftig die Kunden von Kapitalversicherungen nicht mehr wie bisher automatisch an den stillen Reserven beteiligt.
Zukünftig wird in einem komplizierten Mechanismus ein Faktor zur Stabilisierung der Lebensversicherungsgesellschaften abgezogen und erst danach die Beteiligung der Kunden ermittelt.
Nahezu leer war der Bundestag abends gegen 22:00 Uhr, als die Beschlussfassung zum Unisex-Gesetz auf der Tagesordnung stand. Ganz kurzfristig wurde noch eine Ergänzung zu der bereits am 21.12.2012 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen eingeschmuggelt. Kunden werden an den stillen Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere bei Kündigung oder Ablauf nicht mehr in bisheriger Höhe beteiligt werden. Die Folge: Die Rückkaufwerte bzw. Ablaufleistungen für Millionen Versicherte werden sich bereits ab dem 21.12.2012 verringern. Erste Kommentare sprechen von einer durchschnittlichen Minderung der Ablaufleistungen von 5 -10%. ausgegangen. Somit werden Millionen Versicherte weiter in ihrer Altersvorsorge beschnitten. Alle Versicherten, die ihre Verträge bis zum 20.12.2012 kündigen, erhalten aber natürlich noch die höheren Rückkaufwerte!