Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  CAC-Klausel bereitet einfachere Enteignung vor
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SchwachSuper 

Die "CAC-Klausel" (Collective Action Clause) ist künftig für alle Euro-Länder bei der Emission von Staatsanleihen Pflicht. Diese Klausel - ursprünglich eingeführt nach dem Staatsbankrott Argentiniens im Jahr 2001 - besagt, dass eine Änderung einzelner Bedingungen durch Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger für sämtliche Anleihegläubiger bindend ist.

Wenn also die Mehrheit der Gläubiger einer Anleihe einem Schuldenschnitt zustimmt, dann ist dies künftig für alle Gläubiger dieser Euro-Staatsanleihe bindend. Der "Smart Investor" kommentiert dies in seinem wöchentlichen Online-Newsletter wie folgt: "Die Botschaft dieser Neuregelung ist zudem glasklar: Die künftige (Teil-)Enteignung von Investoren in Staatsanleihen wird erleichtert, weil sie wahrscheinlicher geworden ist. Damit bieten Staatspapiere nicht nur keine reale Rendite, sondern perspektivisch auch keine Sicherheit. Weiter strikt meiden." Mehr muss man dazu nicht sagen. Konservative Anleger müssen nun wirklich langsam umdenken.