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SchwachSuper 

Die Banken müssen ihre Lektion schon lernen, denn die BaFin prüft vor Ort und hat bereits im letzten Jahr in zwei Fällen Bußgelder in fünfstelliger Höhe verhängt. Aktuell laufen 21 (!) Ermittlungsverfahren wegen nicht bzw. fehlerhaft ausgefüllter oder aber nicht rechtzeitig ausgehändigter Beratungsprotokolle. Jeder betroffene Kunde kann übrigens seine Bank ganz unkompliziert bei der BaFin anzeigen.

Finanzdienstleister mit einer (künftigen) Gewerbeerlaubnis gem. § 34 f GewO haben im Gegensatz zu Banken noch Schonfrist. Die ordnungsgemäße Information und Dokumentation gem § 12 bis 18 der Verordnung zur Einführung der FinVermV wird erst bei Erstellung des Prüfberichtes für das Jahr 2013 geprüft werden. Dabei werden Stichproben geprüft, wobei die Vorgabe des IdW für solche Stichproben-Prüfungen in der Regel darauf zielt, dass 3% der Geschäftsvorfälle zu prüfen sind.

Eine beträchtliche Zahl der AECON-Kooperationspartner arbeitet bereits mit der in der AECON-Investmentplattform implementierten Dokumentations-Software und kommt so bei Abwicklung aller Finanzanlagen über dieses Modul in den Genuss einer zentral stattfindenden Prüfung, da sämtliche Informationen - vom Kundenprofil bis hin zur Dokumentation jeder einzelnen Beratung - in der AECON-Investmentplattform eingesehen werden können. Die Kosten für den individuell auf jeden einzelnen AECON-Kooperationspartner ausgestellten Prüfbericht werden sich nach heutigem Erkenntnisstand auf pauschal € 598,00 zzgl. MWSt belaufen. Im Rahmen dieser Dokumentations-Software ist ein fehlerhaftes Ausfüllen oder das Auslassen von Pflichtangaben unmöglich. Alle Angaben werden durch umfangreiche im Hintergrund laufende Plausibilitätsprüfungen gegengecheckt. Dass hier alles ordnungsgemäß und getzeskonform abläuft, bestätigt ein entsprechender Prüfvermerk eines bundesweit bekannten und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltes.

Als besondere Herausforderung bei der Dokumentation offenbart sich indes die Information über die Kosten und die daraus entstehenden Provisionen für den Vermittler. Die Berechnung eines sich auf den Nettoanlagebetrag beziehenden Agios und der daraus nach fixen oder variablen Transaktionskosten entstehende Provisionsanspruch (laut Verordnung "Platzierungskosten" genannt) brachte bei verschiedenen Tests in der Mehrzahl der Fälle falsche Ergebnisse. Vielfach war noch nicht einmal bekannt, dass das Agio und die Platzierungskosten in Euro zu beziffern sind. Hinsichtlich der prozentual anzugebenenden Verwaltungskosten geben die meisten KIIDs keine klare Auskunft, so dass der Prospekt zu Rate gezogen werden muss, weil die Angaben in den verschiedenen Online-Tools häufig falsch sind. Ob separat ausgewiesene Management-Fees und Vertriebskosten für das Protokoll addiert werden müssen und ob die Depotbankgebühr einzubeziehen ist, konnte meist nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Die laufende Vertriebsfolgeprovision konnte man zur Not aus früheren Provisionsabrechnungen ermitteln - für seltener verkaufte Fonds ein Suchspiel der besonderen Art.

AECON-Kooperationspartner werden in Kürze von einer vollautomatischen Berechnung der Werte in der Dokumentations-Software verwöhnt werden. Bis dahin steht ihnen ein Excel-Tool zur Verfügung, in dem alle erforderlichen Angaben bei Eingabe der Brutto-Anlagesumme und eines eventuellen Agio-Rabattes automatisch errechnet werden.

Erfolgen die Eingaben manuell oder wird das Beratungsprotokoll gar - was nach den Vorschriften durchaus zulässig ist - handschriftlich ausgefüllt, so wird es bei der Prüfung ein böses Erwachen geben. Die berechneten Eingaben müssen dann ebenso wie die Plausibilität aller Eingaben manuell überprüft werden. Wenn dann zudem noch das Kundenprofil und die Risikotragfähigkeit per Hand dokumentiert sind, wird es zu einer entsprechend langen Prüfungsdauer kommen. Da kommen - je nach Zahl der Geschäftsvorfälle - mit Leichtigkeit einige tausend Euro an Prüfungskosten zusammen.Werden gar Umsätze und Bestände bei verschiedenen Pools oder Direktanbindungen (bspw. bei Initiatoren geschlossener Fonds) geführt, vergrößert dies den Prüfungsaufwand nochmals aufgrund der erforderlichen zusätzlichen Prüfung verschiedener Abwicklungsroutinen.

Fazit: Konzentration auf eine Abwicklungsstelle und Nutzung eines komplett IT-gestützen Dokumentationsprozesses mit Prüfung aller nur denkbaren Plausibilitäten ist das Gebot der Stunde. Leider haben sich viele Finanzdienstleister damit immer noch nicht wirklich auseinandergesetzt.