Im Vorfeld der Abgeltungssteuereinführung war Finanzkrise und vielfach wurde Anlegern seinerzeit geraten, aufgelaufene Verluste in der damals noch geltenden einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapiere bzw. Investmentfonds zu realisieren. Nicht selten wurden sogar einige Tage später die gleichen Investments erneut getätigt, um die nun (hoffentlich) entstehenden Kursgewinne abgeltungssteuerfrei zu realisieren.
Wer noch solche Verluste aus der Zeit vor dem 01.01.2009 vorträgt, sollte diese bis zum Ende dieses Jahres verrechnen, denn andernfalls wird es schwierig. Denn nur noch bis Ende dieses Jahres können diese "Altverluste" mit abgeltungssteuerpflichtigen Kursgewinnen verrechnet werden. Ab 2014 kann die Verrechnung nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien und sonstigen Wirtschaftsgütern erfolgen, sofern diese Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist (für Immobilien 10 Jahre, für Gold oder Kunstgegenstände ein Jahr) erwirtschaftet wurden.