Ab dem 01.01.2015 wird bei Abgeltungssteuerabzug automatisch die Kirchensteuer mit abgeführt, sofern der Steuerpflichtige nicht widerspricht. Der Widerspruch muss allerdings nicht an die Bank sondern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gerichtet werden. Dort fragen nämlich die Depotbanken im September/Oktober des Jahres automatisch die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden ab.
Das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) wird durch das BZSt mitgeteilt, sofern kein Sperrvermerk vorliegt. Eine Sperrvermerkserklärung muss der Steuerpflichtige bis zum 30.06.2014 eingereicht haben.Die Sperrvermerkserklärung müssen die Kunden auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Absatz 2c und 2e Einkommensteuergesetz (EStG)). Der Vordruck kann auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort `Kirchensteuer´ abgerufen werden.Sobald eine Sperrvermerkserklärung beim BZSt eingeht, wird automatisch das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt benachrichtigt. So oder so ... "Big brother is watching you".