Das Grundprinzip der "Mehrwertphasen-Strategie" beruht auf der breiten Streuung unterschiedlicher Investmentfonds mit vermögensverwaltendem Charakter, die in verschiedenen Marktphasen unterschiedlich performen. Idealerweise ergänzen sich die Fonds dadurch, dass sie - bei mittel- und langfristig zufrieden stellenden Ergebnissen - ihre Verlust-, Aufhol- und Mehrwertphasen zu unterschiedlichen Zeiten absolvieren.
Für die Unterschiedlichkeit der Fonds spricht es auch, wenn sie ihre Maximum Drawdowns (rot eingerahmt) zu völlig verschiedenen Zeitpunkten realisiert haben. In der folgenden Grafik sind die rot gekennzeichneten Monate (überwiegend oder total) Verlustmonate, während in den gelb markierten Monaten die Verluste wieder aufgeholt werden. In den grün gefärbten Monaten hingegen wird echter Mehrwert (über einen früheren Höchststand hinaus) erwirtschaftet, wobei eine Mehrwertphase intakt bleibt, solange innerhalb von 90 Kalendertagen ein neuer Höchststand erzielt wird:
Voraussetzung ist natürlich, dass die Ergebnisentwicklung der Fonds konzept- und nicht zufallsbedingt ist. Wenn dies der Fall ist, dann spricht Vieles dafür, dass sich die geringe Phasen-Korrelation auch in Zukunft wiederholt. Natürlich wird es immer wieder Enttäuschungen unter den selektierten Fonds geben. Die Fonds-Vermögensverwaltung ist jedoch vor allem dazu geschaffen, solche Fonds zeitnah zu eliminieren.
Hier die wesentlichen Charakteristika der beiden Mehrwertphasen-Strategien:
Die intern gesteckten Ziele dienen Ihrer Orientierung hinsichtlich der angestrebten Grundlagen und Ergebnisse. Maßgeblich für den Anleger sind allein die im Vermögensverwaltungsvertrag genannten Daten, die hier gleichermaßen wiedergegeben werden.
1) Diese Angaben werden kapitalgewichtet ermittelt.
2) Theoretisch könnte sich ein deutlich höherer Verlust ergeben. Solange der Verlust innerhalb eines Berichtszeitraumes (in der Regel wird ein halbjährlicher Bericht versandt) pro Berichtszeitraum unterhalb der Grenze für die Verlustschwellenwarnung bleibt, muss auch nicht gesondert durch die AAB informiert werden. Angestrebt werden natürlich die intern gesteckten Ziele eines zeitraumunabhängigen maximalen Verlustes (jeweils gerechnet vom letzten Höchststand aus).
3) Im Preisverzeichnis und im Vermögensverwaltungsvertrag ist ein um netto 0,50% höheres Managemententgelt (entspricht brutto 0,595%) genannt. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen, dass die AAB ein geringeres Managemententgelt berechnet. Damit wird bewirkt, dass für den Fall eines künftigen Provisionsverbotes die Konditionen nicht geändert werden müssen (in einem solchen Fall müssten alle Kunden der Konditionsänderung zustimmen - erfolgt diese Zustimmung nicht, müssten die betroffenen Depots aufgelöst werden). Eine Bestätigung, dass die AAB vom erhöhten Managemententgelt nicht willkürlich Gebrauch macht, liegt vor (siehe Downloads).
Mit der jährlichen Transaktionskostenpauschale sind sämtliche An- und Verkaufsspesen abgegolten. Alle Käufe erfolgen zum Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds.
Bitte beachten: Eine Einstiegsgebühr kann nur dann berechnet werden, wenn eine Cash-Einzahlung (Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat) erfolgt. Wenn Überträge von Wertpapieren (Fonds) auf das Strategiedepot vorgenommen werden, so erfolgen die erforderlichen Käufe/Verkäufe zum nächsten Allokationstermin zum Nettoinventarwert ohne die Möglichkeit der Berechnung einer Einstiegsgebühr.
Downloads:
Kundenbroschüre "Mehrwertphasen-Strategie"
AAB-Bestätigung zum Managemententgelt
Kurzvorstellung der beteiligten Partner
Den Strategiedepot-Eröffnungsantrag (inkl. Risikoprofilierung und Vermögensverwaltungsvertrag) finden Sie in der jeweils aktuellen Version im AECON-Servicecenter verlinkt. Soweit Sie bei einem anderen Pool angeschlossen sind, so fragen Sie bitte dort nach, ob eine Abwicklungsmöglichkeit besteht. In Zweifelsfällen können Sie sich gerne an uns wenden.