Home  >  Blogs  >  Fondsinformationen  >  HWB-Fonds: Jetzt wird´s richtig spannend!
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SchwachSuper 

Gestern Abend (noch während des Spiels der deutschen Fußballnationalmannschaft) kam die Meldung, dass der Supreme Court - erwartungsgemäß - auch das letzte Revisionsbegehren der argentinischen Regierung abgelehnt hat. Damit ist das so genannte "pari-passu-Urteil" rechtskräftig. Argentiniens Präsidentin Christina Kirchner soll den Urteilsspruch noch in der Nacht kommentiert haben.

Sie wolle Argentinien keinesfalls in Default gehen lassen, jedoch gleichzeitig die Altanleihen ("Hold-outs") nicht uneingeschränkt bedienen sondern erneut verhandeln. Ein schier unmöglicher Spagat, denn darauf dürften sich die Altanleihengläubiger kaum einlassen. In Kürze stehen rund 900 Millionen US Dollar für Zins und Tilgung der Umtauschanleihen zur Zahlung an amerikanische Banken an. Nach dem nun vollstreckbaren Urteil müssen die amerikanischen Banken diesen Betrag (und künftige Zins- und Tilgungszahlungen für Umtauschanleihen) zunächst an die Gläubiger der Altanleihen ausschütten, bis diese in gleichem Maße ("pari passu") wie die Gläubiger der Umtauschanleihen bedient sind. An erster Rangstelle der Altanleihengläubiger steht dabei offensichtlich der von Paul Singer geleitete Hedge-Fonds, dessen Klage sich HWB dann in der Folge angeschlossen hat. Aus vollstreckbaren Urteilen hat der Hedgefonds von Paul Singer dem Vernehmen nach Ansprüche in Höhe von 1,3 Milliarden US Dollar. 

Sollte also - wovon wohl ausgegangen werden kann - Paul Singer nicht verhandlungsbereit sein und sollte Argentinien lediglich die 900 Millionen US Dollar für die Umtauschanleihen überweisen (und die Altanleihen nicht bedienen), so würden die Umtauschanleihen - und damit Argentinien - erneut in Default (Zahlungsunfähigkeit) gehen. Alle jüngsten Verhandlungen und Einigungen mit Weltbank, IWF und Pariser Club wären dann "für die Katz". Nun wird es also wirklich spannend.

Was wir jetzt erst erfahren haben: Offensichtlich steckt Argentinien in einer furchtbaren Zwickmühle, denn im "Kleingedruckten" der Umtauschanleihen gibt es wohl eine Klausel, der zufolge bei einer Einigung mit den Altanleihengläubigern bis Ende 2014 die Gläubiger der Umtauschanleihen Anspruch auf Nachbesserung im gleichen Maße haben. Wenn diese Information so stimmt, dann wird es wirklich eng. Das Urteil zu Gunsten der Altanleihengläubiger ist auf jeden Fall rechtskräftig. Selbst wenn Argentinien einen erneuten Default riskieren würde, so müsste man irgendwann an die Kapitalmärkte zurückkehren und dann würde kein Weg an den USA vorbeiführen. Christina Kirchner kann auf jeden Fall bei der Präsidentenwahl in 2015 nicht mehr antreten. Ob sie bis dahin ihre harte Linie noch weiter verfolgen kann, ist fraglich. Offensichtlich waren jüngst bereits gemäßigtere politische Kräfte am Werk, denn sonst wären die Gespräche und Einigungen mit Weltbank, IWF oder Pariser Club wohl kaum möglich gewesen.

Wir sind gespannt, wie die Kurse argentinischer Altanleihen reagieren, wobei es natürlich sein könnte, dass unter den gegebenen Umständen gar keine neuen Kurse zustande kommen, weil niemand bereit ist, seine Anleihen nun abzugeben. Sollte es nur Taxkurse geben, so hängt es an der KAG bzw. der Depotbank, ob diese eine Höherbewertung des Anteilspreises der betroffenen HWB-Fonds zulässt.