Ein wirklich fulminanter Jahresauftakt sieht anders aus, denn die maßgeblichen Märkte haben mit ihren Entwicklungen keinen Eintrag in die Geschichtsbücher verdient. Allenfalls könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es angesichts eines frisch vereidigten US-Präsidenten, der sich anschickt, seine Wahlversprechen auch in die Tat umzusetzen, verwunderlich ist, dass die Börsen sich derart stabil halten konnten.
In diesem Umfeld konnte der MBUI jedoch im Januar um 0,81% zulegen. Er notierte zudem an 14 von 22 Handelstagen auf einem Höchststand. Wie ist das möglich? Zweifelsfrei hat der MBUI ein hohes Alpha erwirtschaftet, denn vom Beta der nebenstehend beschriebenen Märkte konnte ja wohl schlechterdings eine derartige Outperformance gespeist werden. Mehr dazu lesen Sie im MBUI-Fondsmanager-Tagebuch, welches wir Investment-Professionals, die in der Fondsberatung/-vermittlung tätig sind, gerne zur Verfügung stellen (AECON-Kooperationspartner können das Tagebuch im Loginbereich -> Downloads -> Blogs herunterladen).
Übrigens: Auch aktuell notiert der Anteilspreis des MBUI auf Höchststandsniveau. Dabei werden Schwankungen im Vergleich zu den Marktentwicklungen deutlich geglättet und größere Drawdowns vermieden (bekanntlich wird angestrebt, mit dem MBUI Drawdowns - ohne Zeitlimit - auf maximal 10% des letzten Höchststandes zu beschränken). Keineswegs ist es das Ziel des MBUI, dauerhaft Aktienmarktrenditen anzustreben. Der obige Vergleich dient lediglich der als Beispiel für eine - zumindest im Januar - unabhängig von Marktentwicklungen erzielte Wertentwicklung.
Zum aktuellen Factsheet (hier downloaden) sei angemerkt, dass wir entgegen den dort gemachten Angaben nicht in Aktienfonds investiert haben. Tatsächlich handelt es sich um Long/Short-Aktienfonds oder Aktienfonds mit flexibler Cash- und/der Absicherungsquote, die seitens WM Wertpapiermitteilungen falsch qualifiziert sind. Das wird übrigens noch viel Spaß geben, wenn ab 2018 Aktienfonds gemäß Investmentsteuergesetz jederzeit mindestens zu 51% in Aktieninvestiert sein müssen, weil sie nur dann eine Teilfreistellung von 30% der zu versteuernden Erträge gewährt bekommen - mehr dazu im nächsten Fonds-Newsletter "VV-Basis" (Probe-Abonnement über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern). Auch sei angemerkt, dass wir die gesetzliche Vorschrift, dass für Fonds, die noch kein Jahr alt sind, die grafische Aufbereitung der Wertentwicklung nicht im Factsheet zeigen dürfen, ungefähr so sinnvoll finden wie eine (zum Glück nicht bestehende) Vorschrift, dass von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Fotos gezeigt werden dürfen. Aber bald ist das erste Jahr geschafft und bis dahin kann sich jedermann die entsprechenden Grafiken über beliebige Tools im Internet selbst anschauen.
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Die Verkaufsunterlagen werden bei der Verwahrstelle, der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH (Theodor-Heuss-Allee 70. 60486 Frankfurt am Main) und den Vertriebspartnern zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die zur Verfügung gestellten Informationen bedeuten keine Empfehlung oder Beratung. Alle Aussagen geben die aktuelle Einschätzung wieder. Die in dem Blog zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Weder die Kapitalverwaltungsgesellschaft noch deren Kooperationspartner übernehmen irgendeine Art von Haftung für die Verwendung dieser Veröffentlichung.