Home  >  Blogs  >  Marktinformationen  >  MiFID II: Doch kein Provisionsverbot?
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EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte bekanntlich gefordert, dass für eine unabhängige Beratung künftig keine Provisionen mehr vergütet werden dürften. Lediglich von Produktanbietern abhängige Berater sollte künftig noch Provisionen kassieren dürfen. Mit dem Bericht zur neuen EU-Finanzmarktrichtlinie durch den zuständigen Europaparlamentarier Markus Ferber scheint aber auch dieser Vorschlagvom Tisch zu sein.

Das Handelsblatt berichtet in seiner heutigen Ausgabe, dass Provisionen beim Verkauf von Bankprodukten weiter zugelassen werden sollen. Banken und Wertpapierberatern soll lediglich vorgeschrieben werden, Kunden vor Abschluss des Geschäfts über die Provisionen zu informieren. Ob damit da letzte Wort schon gesprochen ist, bleibt abzuwaten. Zumindest aber geht die Diskussion über die neue Finanzmarktrichtlinie offensichtlich in eine Richtung, die letztendlich Provisions- und Honorarberatung gleichberechtigt zulassen könnte. Dass dabei Anleger transparent darüber aufzuklären sein sollten, welche Vergütungen der Berater bekommt, steht für uns außer Frage.

Wenn Bankberater künftig informieren müssen, was mit dem Verkauf von Bankprodukten tatsächlich verdient wird, sollte dies freien Beratern ermöglichen, ihren Verdienst ohne Weiteres zu rechtfertigen. So ist bspw. das Provisionseinkommen von Banken/Sparkassen bei Fonds-Vermögensverwaltungen, die letztendlich in die hauseigenen Produkte investieren, oft deutlich höher als das durchschnittliche Provisionseinkommen eines freien Beraters, der dem Kunden seinerseits - und unabhängig - ein Fonds-Depot empfiehlt.