Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  myLife - Nettoversicherer mit hoher Abschlusskostenquote?
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Die jüngste Auflistung der Abschlusskostenquote aller deutschen Versicherer sieht die myLife Lebensversicherung AG auf dem letzten Platz. Dies ist natürlich vollkommen unverständlich, zumal es sich bei der myLife um einen Netto-Versicherer handelt. Hier werden die Abschlusskosten wesentlich unmittelbar zwischen dem Berater und dem Kunden individuell vereinbart.

Doch ein Geschäftszweig der myLife stammt noch aus der "alten Welt", nämlich die Sparte Restschuldversicherungen. Hier sind die Abschlusskosten (übrigens nicht von der myLife indiziert) in der Tat sehr hoch. Zudem ist dieser Teil des Geschäfts auch für die vergleichsweise hohe Stornoquote der myLife verantwortlich, da mit jedem Kreditvertrag, der vorzeitig (vom Kunden selbst oder durch einen aufgestockten Kredit) abgelöst wird, formal ein Storno und ggfs. ein Neuabschluss erfolgt.

Im myLIfe-Geschäftsbericht für das Jahr 2015 ist neben der Gesamtkostenquote übrigens auch die separate Quote für den Geschäftszweig Nettopolicen ausgewiesen. Hier wird mit 1,0 ein Quote ausgewiesen, die zur absoluten Spitzenposition führen würde.

Für die Zukunft wird es derartige Konfusionen nicht mehr geben, da das Geschäft mit Restschuldversicherungen Anfang dieses Jahres eingestellt wurde. Damit wird die myLife Lebensversicherung GG nun zu einem 100%-igen Nettoversicherer, der künftig mit Top-Platzierungen von sich reden machen dürfte. Dies betrifft auch die Stornoquote, die für die auslaufenden Verträge durch vorzeitige Kreditablösungen noch mal hochgetrieben werden könnte, dann aber spätestens im nächsten Jahr ebenfalls auf Top-Niveau absinken dürfte.

Den vollständigen Geschäftsbericht sehen Sie hier: Geschäftsbericht 2015

Im Geschäftsbericht finden Sie übrigens auch weitere Zahlen und Fakten, die zeigen, dass die myLife Lebensversicherung AG zu den Top-Anbietern im Markt zu zählen ist.

Mit der Netto-Police "myLife Invest" kann statt einzelner Fonds die Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie" kombiniert werden. Damit entfällt die ab 2017 vorgeschriebene Beratungs- und Dokumentationspflicht bei einem Fondstausch. Zudem kann das Honorar des Beraters individuell mit dem Kunden vereinbarte werden. Die Vielfalt der steuerlichen Vorteile, welche die Fonds-VV im Policenmantel unterm Strich kostengünstiger ausfallen lässt als im Direktdepot, haben wir im Blog vom 24.06.2015 detailliert dargestellt.