Die Ausgangslage war klar: AECON-Kooperationspartner (Finanzanlagevermittler), die unsere Beispieldepots in der Praxis umsetzten, gerieten mit steigender Mandantenzahl immer mehr in die Bredouille, wenn es galt, einen Fonds gegen einen anderen auszutauschen. Teilweise mussten Dutzende (teilweise mehr als 100) Termine vereinbart werden, um zu erläutern, warum nun Fonds A gegen Fonds B auszutauschen ist.
Dann musste ggfs. das Risikoprofil angepasst und die Austauschempfehlung dokumentiert werden, ehe dann endlich das Orderformular erstellt werden konnte. Ein vom Gesetzgeber vorgegebener Arbeitsablauf, den sowohl Anleger als auch deren Berater als schiere Zumutung empfanden, denn eine Honorierung dieses immensen zusätzlichen Zeitaufwandes war mit den neuen Regelungen nicht verbunden.
Allerdings bremste uns dieses Procedere natürlich auch bei der Zusammenstellung der Depotvorschläge, denn angesichts der Folgebelastungen für unsere Kooperationspartner überlegten wir es uns natürlich dreimal, ob der Allokationsvorschlag für eines der Musterdepots verändert werden sollte. Wie schön wäre es doch, wenn man einen bislang erfolgreich laufenden Fonds einfach auf Knopfdruck austauschen könnte, wenn er bspw. ein bestimmtes Verlustlimit überschreitet oder über längere Zeit einen enttäuschenden Eindruck hinterlässt. Stattdessen ist der in der Grafik beispielhaft gezeigte Fonds nach wie vor in vielen Depots enthalten und hat dort - zumindest temporär - beträchtlichen Schaden angerichtet. Insbesondere kleinere Depots sind betroffen, weil hier der Aufwand für Terminvereinbarung und Dokumentation in einem krassen Missverhältnis zu den laufenden Erträgen steht. Aber natürlich schaffen es erfolgreiche Finanzdienstleister mit durchweg größeren Depots nicht, in wenigen Tagen 50 oder 100 Mandanten an den Tisch zu bekommen, um eine formgerechte Beratung und Dokumentation durchzuführen. Und so sind aus den ersten 10% Minus dann (im Grafikbeispiel) recht schnell 30% Minus geworden, was sicher keinen Anleger begeistert, denn selbst bei breiterer Streuung kann schon ein enttäuschender Fonds einen beträchtlichen Teil der mühsam erarbeiteten Depotperformance zunichte machen.
Die Lösung konnte also nur in einer Automatisierung des Switch-Prozesses bestehen. Ab einem gewissen Punkt müsste der enttäuschende Fonds am besten in allen Depots gleichzeitig ausgetauscht werden. Verschiedene Lösungsvorschläge, die im Markt kursieren, haben wir unter die Lupe genommen ... und verworfen. Insbesondere Lösungen, bei denen der 34f-Finanzanlagevermittler sich quasi die Lizenz eines nach § 32 KWG registrierten Vermögensverwalters "ausleiht", um seine eigenen Allokationsvorschläge umzusetzen, schienen uns wenig zukunftstauglich, denn die Finanzportfolioverwaltung ist nun mal ein genehmigungspflichtiges Geschäft. Unter Würdigung aller Umstände haben wir uns dafür entschieden, die Augsburger Aktienbank als Vermögensverwalter (und natürlich depotführende Bank) zu wählen. Berater der Fondsvermögensverwaltung ist der in Köln ansässige Vermögensverwalter RP Rheinische Portfolio Management GmbH. Die Grundlage für die Portfolio-Allokation bildet allerdings die von uns entwickelte "Mehrwertphasen-Strategie", auf deren Basis die Depot-Allokation erstellt wird. Bevor diese jedoch bei der AAB umgesetzt wird, muss noch ein Risiko-Management-Prozess durchlaufen werden, Die Einzelheiten sind in der Kundenbroschüre zur Mehrwertphasen-Strategie gut verständlich dargestellt.
Diese AAB-Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie" gibt es in zwei Varianten ("Defensiv" und "Offensiv"). Diese beiden Vermögensverwaltungsstrategien stehen allen Finanzanlagevermittlern, die einen Zugang zur AAB haben, zur Verfügung. Ggfs. muss für den zwischengeschalteten Pool die Abwicklung freigeschaltet werden (hierzu bedarf es einer kleinen Vertragsergänzung, die verschiedene Pools wie bspw. FondsKonzept oder FondsForum bereits vorgenommen haben).
Link zu den Vertriebsunterlagen (Strategiedepot-Eröffnungsantrag, Preisverzeichnis etc.) und zu den Hard-Facts: Bitte klicken Sie hier.