Im gestrigen Blog hatten wir auf den Urteilsspruch des Revisionsgerichtes hingewiesen und die Frage lautete natürlich vielfach, welche konkreten Auswirkungen dies nun auf die betroffenen HWB-Fonds wie bspw. den "HWB Portfolio Plus" (WKN A0LFYM) haben würde bzw. wie man sich nun die weitere Abwicklung vorzustellen habe.
Hierzu erreichte uns von HWB folgende Stellungnahme, die wir ungekürzt wiedergeben:
Das am vergangenen Freitag einstimmig gegen Argentinien gefällte Urteil des US-Berufungsgerichtes ist nicht das Ende der langjährigen Rechtsstreitigkeiten um die ausstehenden Altanleihen des Landes. Aber es ist sicherlich ein wichtiger Schritt in Richtung Durchsetzung unserer rechtmäßigen Forderungen. Unabhängig von den u.a. auch von HWB gegen das Land erwirkten Rechtstiteln dürfte die Angelegenheit nun eine völlig neue Dynamik erfahren. Wie im aktuellen Newsletter beschrieben, ist der nächste Schritt nun die Ausdifferenzierung des Urteils durch die untere Instanz. In diesem Fall ist es der Richter Thomas Griesa vom New Yorker Bezirksgericht, der seinerzeit auch die Pfändungstitel zugunsten der HWB Fonds ausgesprochen hatte. Konkret geht es hierbei um die Ausgestaltung der Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Urteil ergeben. Richter Griesa hatte in seinem Schiedsspruch eine „pro-rata“ – Zahlung auch an die Altanleihegläubiger immer dann gefordert, wenn Argentinien die aus den beiden Umschuldungsangeboten hervorgegangen Anleihen bedient (pari passu). Des Weiteren fordert das Berufungsgericht zusätzliche Erläuterungen zur Rolle der Bank of New York an, die als Intermediär bis dato die Zinszahlungen Argentiniens für die Umtauschanleihen abgewickelt hat. Die Erläuterungen zu den beiden Sachverhalten wird das Bezirksgericht dem Berufungsgericht überstellen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Beantwortung dieser sehr wichtigen Detailfragen das generelle Urteil des Berufungsgerichtes nochmals kippen könnte. Denn die Lesart des Urteils lässt den Schluss zu, dass die Berufungsrichter der Rechtsprechung des Bezirksgerichtes sehr zugeneigt sind. Schon in der Anhörung im Juli hatten die Richter ihre ablehnende Haltung gegenüber Argentinien deutlich bekundet. Im Anschluss oder bereits parallel zu der Ausdifferenzierung des Urteils dürfte Argentinien versuchen, das oberste US-Gericht - den Supreme Court - anzurufen. Auch wenn die meisten Prozessbeobachter (so auch unsere Anwälte) davon ausgehen, dass der Supreme Court die Annahme des Falls ablehnen wird, bleibt die Anfechtung des Urteils zunächst eine Möglichkeit. Da mehrere Parteien involviert und deren weitere Reaktionen zudem unbekannt sind, ist die zeitliche Dimension kaum abzuschätzen. Es ist aber schwer vorstellbar, dass Richter Griesa von der Bitte um zusätzlich Klarstellung der beiden Sachverhalte überrascht wurde. Die erbetenen Erläuterungen dürfte er also zeitig dem Berufungsgericht übergeben können. Da das Gericht sich bereits intensiv in das Thema eingearbeitet hat, dürfte es auch von dieser Seite zu keinen großen Verzögerungen kommen. Vor allem weil die nächsten Zinszahlungen für an das BIP-Wachstum gekoppelte Umtauschanleihen bereits Mitte Dezember fällig sind, dürften die weiteren Entscheidungen nicht allzu lange auf sich warten lassen. Denn das Urteil des Bezirksgerichtes und die jetzige Bestätigung durch das Berufungsgericht könnten die anstehenden Zahlungen bereits blockieren. Sollte der Supreme Court das Verfahren wider Erwarten annehmen, hätte Argentinien sicherlich ein paar Monate mehr Zeit gewonnen.