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Bewertung:  / 16

Die beiden Varianten der AAB-Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie" konnten sich natürlich den Marktverwerfungen im August nicht völlig entziehen. Im Vergleich zu den Marktentwicklungen zeigten sie sich jedoch - auch in der Betrachtung seit Jahresbeginn - erwartungsgemäß deutlich robuster als so mancher Megaseller unter den VV-Fonds, von reinen Aktien- oder Rentenfonds völlig zu schweigen.

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Bei der Fondspolice "myLife Invest" des Nettoversicherers myLife Lebensversicherung AG ist inzwischen die Fonds-Vermögensverwaltung "Mehrwertphasen-Strategie" mit ihrer defensiven oder der offensiven Ausrichtung implementiert worden. Statt einzelner Fonds wird einfach die gewünschte Mehrwertphasen-Strategie angeklickt. Die ersten Verträge sind bereits policiert.

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Bewertung:  / 8

Im Juli gab es - der allgemeinen Hitze zum Trotz - weitere Berg- und Talfahrten der Märkte. Der DAX konnte zwar per Saldo um 3,33% zulegen. Die Differenz zwischen Tiefst- und Höchststand des Monats innerhalb von nur 10 Handelstagen betrug jedoch stolze 9,92%. Beim EuroSTOXX 50 TR betrug die Differenz im gleichen Zeitraum sogar 11,93%. Das Plus fiel mit 4,72% auch entsprechend höher aus.

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Bewertung:  / 7

Depotoptimierung ist immer ein "fauler Kompromiss" zwischen dem Streben nach guter Wertentwicklung und minimalem Risiko. Das Schlimme dabei ist, dass man nie so genau weiß, was denn nun eine "gute Wertentwicklung" bzw. ein "minimales Risiko" wirklich ist. Die Begriffe sind relativ, richten sich nach den jeweils aktuell gewählten Vergleichsmaßstäben und beziehen sich hinsichtlich ihrer Grundlagen auf Vergangenheitsbeobachtungen.

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Bewertung:  / 4

Aller Voraussicht nach wird die Aufzeichnungspflicht für alle Kundetelefonate für Finanzanlagevermittler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34 GewO nicht gesetzlich umgesetzt werden. Es ist offensichtlich davon auszugehen, dass die Umsetzung der MiFID II in der FinVermV entweder darauf abstellen wird, dass nur die Entgegennahme telefonischer Orders aufzuzeichnen wäre oder aber die Entgegennahme telefonischer Orders untersagt.

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