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Die MLP AG gibt neue Vergütungsmodalitäten im Vermögensmanagement bekannt. Künftig wird ein einheitliches Honorar in Höhe von 1,2% zzgl. MWSt (aktuell also 1,428%) des Depotwertes berechnet. Bei "größeren Anlagesummen" kann sich dieser Satz bis auf 0,8% zzgl. MWSt ermäßigen. Bestandsprovisionen werden dem Anleger rückvergütet. Allerdings wird bei Erstinvestition der reguläre Ausgabeaufschlag berechnet.

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Bis März 2012 soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Vereinfachung der komplexen Besteuerung von Investmentfonds erarbeiten. Zel ist es, dass Anleger eines Investmentfonds nur das zu versteuern haben, was sie tatsächlich ausbezahlt bekommen. Abhilfe für die teilweise steuerungerechten Regelungen soll "eine einfach zu ermittelnde Vorabpauschale" schaffen.

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